
Internet-Preiserhöhung 2026: Telekom und 1&1 im Check
Wer im Oktober mehr zahlt, was das pro Jahr kostet und wann Kunden kündigen können.
Telekom und 1&1 haben Anfang Oktober 2026 Preise für bestimmte Internetanschlüsse erhöht. Entscheidend ist, welchen Vertrag Sie haben: Bei der Telekom betreffen die jetzt gemeldeten Aufschläge vor allem neue DSL- und Glasfaserverträge. Bei 1&1 zahlen hingegen auch Teile der Bestandskundschaft mehr. Eine Erhöhung um drei Euro im Monat macht 36 Euro im Jahr aus.
Wer zahlt seit Oktober 2026 mehr?
| Anbieter | Betroffene Verträge laut Anbieterangaben | Aufschlag pro Monat | Mehrkosten pro Jahr |
|---|---|---|---|
| Telekom | Neue MagentaZuhause-DSL-Verträge | rund 1 Euro | rund 12 Euro |
| Telekom | Neue Glasfaserverträge | rund 2 Euro | rund 24 Euro |
| 1&1 | Ein Teil der bestehenden Internetverträge | bis zu 3 Euro | bis zu 36 Euro |
Die Angaben stammen aus den Bestätigungen der Unternehmen gegenüber BILD am 6. Oktober 2026. Es handelt sich um Aufschläge auf die monatlichen Grundpreise der jeweils betroffenen Tarife, nicht um eine pauschale Erhöhung für alle Telefon- und Internetkunden. Maßgeblich für den eigenen Anschluss bleiben die Vertragsunterlagen und eine persönliche Änderungsmitteilung.
Telekom: Neue DSL- und Glasfaserverträge werden teurer
Die Telekom hat die Preise für viele neu abgeschlossene MagentaZuhause- und Glasfaserverträge zum 1. Oktober angepasst. Nach ihren Angaben steigen die regulären DSL-Preise je nach Tarif um etwa einen Euro im Monat, Glasfaserpreise um etwa zwei Euro. Als Grund nennt das Unternehmen höhere eigene Kosten. Ein bereits laufender Telekom-Vertrag wird durch diese Neukundenpreise nicht automatisch teurer. Wer einen Tarifwechsel oder Neuabschluss plant, sollte deshalb den Preis nach einem möglichen Einstiegsrabatt prüfen.
1&1: Auch einige Bestandskunden betroffen
1&1 bestätigte gegenüber BILD eine Erhöhung für einen Teil seiner bestehenden Internetverträge zum 1. Oktober. Der Aufschlag beträgt bis zu drei Euro im Monat. Laut Unternehmen geht es überwiegend um Verträge, deren Preis bisher unter heutigen Neukundenkonditionen lag. 1&1 verweist auf gestiegene Energie-, Betriebs- und Vorleistungskosten und kündigt an, Betroffene über ihr Sonderkündigungsrecht zu informieren. Daraus folgt nicht, dass alle 1&1-Verträge teurer werden: Ob der eigene Anschluss betroffen ist, steht in der individuellen Mitteilung und auf der Rechnung.
Was gilt bei einer Preiserhöhung im laufenden Vertrag?
Bei einer einseitigen Vertragsänderung zu Ihrem Nachteil können Kundinnen und Kunden ihren Telefon- oder Internetvertrag in der Regel ohne Kündigungsfrist und ohne Kündigungskosten beenden. Nach den Hinweisen der Bundesnetzagentur kann die Kündigung innerhalb von drei Monaten ab Zugang der Änderungsmitteilung erklärt werden. Wirksam wird sie frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Änderung gelten soll. Der Anbieter muss über Inhalt, Zeitpunkt und das Kündigungsrecht klar informieren; das Telekommunikationsgesetz sieht für diese Unterrichtung grundsätzlich mindestens einen Monat Vorlauf vor.
Wichtig ist der Unterschied zum bloßen Ende eines befristeten Rabatts: Steigt der Preis wie schon bei Vertragsabschluss vereinbart, ist das nicht automatisch eine neue einseitige Preiserhöhung. Prüfen Sie daher die ursprüngliche Vertragszusammenfassung und das Änderungsschreiben. Ob eine konkrete Preisanpassung wirksam ist, hängt vom Vertrag und den Umständen des Einzelfalls ab.
Schon aus der Mindestlaufzeit heraus? Dann gilt meist ein Monat
Nach Ablauf der anfänglichen Mindestlaufzeit können automatisch verlängerte Verbraucher-Verträge laut Bundesnetzagentur jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Dafür braucht es keine Preiserhöhung. Die Frist von drei Monaten nach einer Änderungsmitteilung betrifft dagegen das besondere Kündigungsrecht bei einer einseitigen Vertragsänderung. Beide Regeln sollten nicht verwechselt werden.
In vier Schritten prüfen, ob sich ein Wechsel lohnt
- Mitteilung und Rechnung vergleichen: Notieren Sie alten Preis, neuen Preis und das Datum der Änderung. Kontrollieren Sie zusätzlich Router-, Telefon- oder TV-Kosten.
- Jahreskosten rechnen: Multiplizieren Sie den dauerhaften Monatsbetrag mit zwölf. Berücksichtigen Sie Startgutschriften, Bereitstellungskosten und Preisstufen nach dem ersten Jahr.
- Alternativen an Ihrer Adresse prüfen: DSL, Kabel und Glasfaser sind nicht überall gleichermaßen verfügbar. Vergleichen Sie auch Geschwindigkeit, Upload und mögliche Ausfallzeiten.
- Kündigung und Wechsel abstimmen: Bei einem Anbieterwechsel kann der neue Anbieter die reguläre Kündigung und Rufnummernmitnahme koordinieren. Für eine Sonderkündigung wegen einer Preiserhöhung sollten Sie dem bisherigen Anbieter ausdrücklich mitteilen, dass Sie dieses Recht ausüben, und den Zugang dokumentieren. Die Bundesnetzagentur erklärt den Wechselablauf.
Werden Vodafone und O2 ebenfalls teurer?
BILD berichtet über die Möglichkeit weiterer Erhöhungen in der Branche. Eine konkrete neue Preisanpassung von Vodafone oder O2 für Oktober 2026 ist damit jedoch nicht bestätigt. Wer dort Kunde ist, sollte nicht aufgrund einer Branchenprognose kündigen, sondern den eigenen Vertrag und offizielle Mitteilungen des Anbieters prüfen.
Stand: 6. Oktober 2026. Die Tabelle zeigt gemeldete Aufschläge, keine vollständigen Tarifpreise.
Quellen
- BILD: Bestätigungen von Telekom und 1&1 zu den Preisänderungen
- Bundesnetzagentur: Vertragslaufzeit, Vertragsänderung und Kündigung
- Bundesnetzagentur: Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme