Neues Heizgesetz 2026: Das gilt jetzt
Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier für ein neues Heizgesetz vorgelegt – mit weitreichenden Folgen für Millionen Eigentümer, Mieter und künftige Häuslebauer. Union und SPD haben sich auf eine umfassende Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen bleibt möglich. Gleichzeitig steigen schrittweise die Anforderungen an den Anteil von Biokraftstoffen. Zudem sollen EU-Vorgaben zur Klimaneutralität vollständig umgesetzt werden. Was genau ändert sich ab 2028, 2029 und 2030? Und wer muss mit höheren Kosten rechnen? Hier finden Sie alle relevanten Informationen im Überblick.
Das Wichtigste in Kürze
- Neue Öl- und Gasheizungen bleiben erlaubt
- Die 65-Prozent-Regel entfällt vollständig
- Ab 2028 gilt eine Grüngas-Quote von bis zu einem Prozent
- Ab 2029 müssen neue Heizungen mindestens zehn Prozent Bio-Anteil nutzen
- Neubauten müssen ab 2030 als Nullemissionsgebäude errichtet werden
Was ändert sich durch das neue Heizgesetz?
Das neue Heizgesetz erlaubt weiterhin den Einbau von Öl- und Gasheizungen. Ab 2028 gilt jedoch eine Grüngas-Quote von bis zu einem Prozent. Ab 2029 müssen neue Heizungen mindestens zehn Prozent Biokraftstoff nutzen. Ab 2030 müssen Neubauten klimaneutral als Nullemissionsgebäude errichtet werden.
Reform des Heizungsgesetzes: Was politisch beschlossen wurde
Union und SPD haben sich auf Eckpunkte für eine umfassende Reform des Gebäudeenergiegesetzes geeinigt. Damit wird das bisher stark umstrittene Heizgesetz neu ausgerichtet. Besonders wichtig ist: Der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen bleibt weiterhin möglich. Die frühere 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien entfällt.
Zugleich wird klargestellt, dass die Vorgaben der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie vollständig umgesetzt werden. Anders als zuvor spekuliert, gibt es keinen Konflikt mit der EU-Richtlinie. Im Eckpunktepapier steht ausdrücklich, dass die Anforderungen „1:1 umgesetzt“ werden sollen.
Die Reform betrifft Millionen Haushalte. Eigentümer erhalten mehr Wahlfreiheit. Gleichzeitig steigen jedoch schrittweise die Anforderungen an den Einsatz klimafreundlicher Energieträger.
Neue Regeln für Hausbesitzer mit Öl- und Gasheizung
Wer aktuell mit Öl oder Gas heizt, darf dies weiterhin tun. Auch der Einbau einer neuen Öl- oder Gasheizung bleibt erlaubt. Allerdings treten neue Quotenregelungen in Kraft.
Ab 2028 gilt eine sogenannte Grüngas-Quote von bis zu einem Prozent. Das bedeutet: Energieversorger müssen Öl und Gas einen Anteil von bis zu einem Prozent Biokraftstoff beimischen, zum Beispiel Biomethan.
Ab 2029 wird es für neu eingebaute Heizungen strenger. Dann muss der Bio-Anteil mindestens zehn Prozent betragen. Bei Ölheizungen bedeutet das die Nutzung von B10-Kraftstoffen.
Bis 2040 soll der Bioanteil in drei weiteren Stufen steigen. Die genauen Prozentsätze werden noch festgelegt.
| Jahr | Vorgabe für neue Heizungen |
|---|---|
| 2028 | Bis zu 1 % Biokraftstoff-Beimischung |
| 2029 | Mindestens 10 % Bio-Anteil |
| Bis 2040 | Weitere Erhöhungen in drei Stufen |
Experten erwarten zudem steigende Kosten für fossile Brennstoffe. Grund ist der ansteigende CO₂-Preis. Dadurch könnten Öl- und Gasheizungen langfristig deutlich teurer werden.
Förderung für Wärmepumpe und Fernwärme
Wer auf eine klimafreundliche Alternative umsteigt, kann weiterhin staatliche Förderung erhalten. Dazu zählen vor allem Wärmepumpen und der Anschluss an Fernwärme.
Derzeit sind Förderungen von bis zu 21.000 Euro möglich. Diese hohe Fördersumme macht den Umstieg attraktiv. Allerdings ist unklar, ob diese Förderungshöhe bestehen bleibt. Ebenso offen ist, ob die Zuschüsse über das Jahr 2029 hinaus gewährt werden.
Für Eigentümer bedeutet das: Wer ohnehin modernisieren möchte, sollte die aktuelle Förderlage genau prüfen. Eine frühzeitige Entscheidung kann finanzielle Vorteile bringen.
Gleichzeitig bleibt die Unsicherheit bestehen, wie sich die Förderbedingungen künftig entwickeln werden.
Auswirkungen auf Mieter und Umlage von Kosten
Auch Mieter sind direkt betroffen. Vermieter dürfen Kosten für klimafreundliche Heizungssysteme und energetische Sanierungen auf die Mieter umlegen. Reparaturkosten werden dabei abgezogen.
Derzeit gilt: Bis zu acht Prozent der Modernisierungskosten dürfen jährlich auf die Miete umgelegt werden. Gleichzeitig gibt es eine Kappungsgrenze. Die Kaltmiete darf innerhalb von sechs Jahren höchstens um drei Euro pro Quadratmeter steigen.
Bei besonders niedrigen Mieten liegt die Grenze bei zwei Euro pro Quadratmeter.
| Ausgangsmiete | Maximaler Anstieg in 6 Jahren | Neue mögliche Miete |
|---|---|---|
| 10 Euro/qm | +3 Euro/qm | 13 Euro/qm |
| Niedrige Miete | +2 Euro/qm | entsprechend begrenzt |
Der Mieterbund warnt dennoch vor steigenden Heizkosten. Wenn Vermieter weiterhin Öl- und Gasheizungen einbauen, könnten die Nebenkosten wegen steigender CO₂-Preise stark anziehen.
Union und SPD kündigen an, Mieter vor „überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen“ schützen zu wollen. Konkrete Maßnahmen sollen in den kommenden Wochen folgen.
Neue Vorgaben für künftige Häuslebauer
Für Neubauten gelten künftig besonders strenge Regeln. Hintergrund ist die vollständige Umsetzung der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie.
Ab dem 1. Januar 2030 müssen alle neu gebauten Häuser sogenannte Nullemissionsgebäude sein. Das bedeutet: Das Gebäude darf im Betrieb keine relevanten CO₂-Emissionen verursachen.
Im Klartext heißt das: Die Heizung muss nahezu klimaneutral arbeiten. Wer nicht garantieren kann, zu 100 Prozent mit Ökogas oder Ökoöl zu heizen, wird auf Alternativen wie eine Wärmepumpe setzen müssen.
Für Bauherren bedeutet das eine klare Planungsvorgabe. Fossile Standardheizungen werden im Neubau faktisch nicht mehr praktikabel sein. Gleichzeitig steigen damit die Anforderungen an Energieeffizienz und Gebäudetechnik.
Fazit
Das neue Heizgesetz bringt mehr Wahlfreiheit, aber auch neue Pflichten. Eigentümer dürfen weiterhin Öl und Gas nutzen, müssen jedoch steigende Bioquoten beachten. Mieter könnten höhere Nebenkosten spüren, erhalten aber gesetzlichen Schutz vor übermäßigen Umlagen. Für Neubauten gilt ab 2030 faktisch Klimaneutralität. Wer jetzt baut oder modernisiert, sollte die Regeln genau prüfen – denn die Entscheidungen von heute bestimmen die Kosten von morgen.