Sammelklage GEZ-Betrug: So bekommen Sie Ihr Geld zurück!
Über Jahre hinweg wurden tausende Verbraucherinnen und Verbraucher beim Rundfunkbeitrag getäuscht. Ein vermeintlicher Online-Service verlangte Gebühren für eine Leistung, die eigentlich kostenlos ist. Nun reagiert die Verbraucherzentrale mit einer Sammelklage. Mehr als 90.000 Betroffene könnten Geld zurückfordern. Der Fall zeigt, wie perfide Online-Abzocke funktioniert – und wie ihr euch jetzt erfolgreich wehrt.
Das Wichtigste in Kürze
- Über 90.000 Menschen zahlten unrechtmäßig Gebühren für eine kostenlose Ummeldung
- Verantwortlich ist die SSS-Software Special Service GmbH
- Die Verbraucherzentrale und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben Sammelklage eingereicht
- Betroffene können per Widerruf Geld zurückfordern
- Wichtig ist das Nutzungsdatum vor oder nach dem 27. Juni 2024
Habe ich Anspruch auf Rückerstattung beim GEZ-Betrug?
Ja. Wer für den Online-Dienst „Service Rundfunkbeitrag“ gezahlt hat, obwohl Ummeldungen kostenlos sind, kann sein Geld zurückfordern. Besonders gute Chancen bestehen bei Nutzung bis zum 27. Juni 2024, da das Widerrufsrecht rechtswidrig ausgeschlossen wurde.
Wie es zur Sammelklage gegen den Rundfunkbeitrags-Service kam
Der Rundfunkbeitrag polarisiert seit Jahren. Monatlich werden 18,36 Euro fällig. Zusätzlich erhielten viele Menschen plötzlich Rechnungen für eine angebliche Ummeldungsgebühr. Diese stammte vom Portal „Service Rundfunkbeitrag“. Nach zahlreichen Beschwerden griff die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ein. Gemeinsam mit dem vzbv wurde die Geschäftspraxis abgemahnt. Schließlich folgte die Sammelklage. Der Vorwurf: Irreführung, unzulässige Kosten und fehlende Verbraucheraufklärung.
Warum die Gebühren rechtswidrig waren
Die Ummeldung beim Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich kostenlos. Das gilt direkt beim offiziellen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die SSS-Software GmbH verlangte dennoch 29,99 Euro. Der Kostenhinweis war versteckt. Viele Nutzer bemerkten ihn nicht. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale verstößt das gegen geltendes Verbraucherrecht. Zudem wurde kein klarer Mehrwert geboten.
| Punkt | Bewertung |
|---|---|
| Offizielle Ummeldung | kostenlos |
| Gebühr Fake-Service | 29,99 € |
| Kostenhinweis | unzureichend |
| Rechtslage | rechtswidrig |
So holen Betroffene ihr Geld zurück
Laut vzbv sind bis Mitte Juli 2024 über 90.000 Menschen betroffen. Nach öffentlichem Druck akzeptiert das Unternehmen Widerrufe. Wer den Dienst vor dem 27. Juni 2024 genutzt hat, kann per E-Mail widerrufen. Eine formlose Nachricht genügt. Wichtig ist, die Rechnungsnummer anzugeben. Bereits gezahlte Beträge können zurückgefordert werden. Die Verbraucherzentrale stellt dafür Mustertexte bereit.
Besonderheiten nach dem 27. Juni 2024
Ab dem 28. Juni 2024 änderte das Unternehmen seine AGB. Das Widerrufsrecht wurde formal ergänzt. Dadurch ist die Rechtslage komplexer. Betroffene sollten Forderungen dennoch schriftlich zurückweisen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich der Sammelklage anzuschließen. Seit Mai 2025 läuft zudem ein vorläufiges Insolvenzverfahren. Rückzahlungen können dadurch erschwert sein, sind aber nicht ausgeschlossen.
Wie Google-Anzeigen den Betrug ermöglichten
Der Erfolg der Masche beruhte auf Suchmaschinenwerbung. Bei Eingaben wie „GEZ“, „Rundfunkbeitrag“ oder „Rundfunkgebühr“ erschien der Fake-Service ganz oben. Grund war eine gesponserte Anzeige bei Google. Viele hielten das Ergebnis für offiziell. Erst später wurde klar, dass es sich um einen kostenpflichtigen Drittanbieter handelte. Inzwischen erscheinen diese Anzeigen nicht mehr an prominenter Stelle.
Fazit
Die Sammelklage gegen den GEZ-Betrug ist ein wichtiges Signal für Verbraucherschutz. Wer gezahlt hat, sollte jetzt handeln. Die Chancen auf Rückerstattung sind real. Besonders bei Nutzung vor dem 27. Juni 2024 stehen die Erfolgsaussichten gut. Prüft eure Unterlagen, nutzt den Klage-Check und fordert euer Geld zurück. Dieser Fall zeigt deutlich, wie wichtig Aufmerksamkeit bei Online-Diensten ist.