Regierung bereitet neuen Zivildienst vor
Die Bundesregierung schafft offenbar die organisatorischen Grundlagen für einen neuen Zivildienst. Er soll jedoch nur starten, wenn der Bundestag eine Bedarfswehrpflicht beschließt. Das könnte geschehen, falls die Bundeswehr nicht genügend freiwillige Rekruten gewinnt. Betroffen wären voraussichtlich junge Männer, die den Wehrdienst verweigern. Einen festen Starttermin gibt es bislang nicht. Viele Träger könnten allerdings schon Anfang 2027 einsatzbereit sein. Noch offen sind vor allem die Finanzierung, die Vergütung und die konkrete Dauer des neuen Wehrersatzdienstes.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesregierung bereitet vorsorglich einen modernen Zivildienst für mögliche Wehrdienstverweigerer vor.
- Voraussetzung wäre eine vom Bundestag beschlossene Bedarfswehrpflicht. Der Zivildienst kehrt daher nicht automatisch zurück.
- Betroffen wären voraussichtlich Männer ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Pro Jahrgang sind das etwa 300.000 Personen.
- Nach Angaben des Familienministeriums signalisierten 22 von 23 befragten Verbänden grundsätzlich ihre Bereitschaft.
- Ungeklärt sind bislang die Finanzierung, die Vergütung, die genaue Dauer und die Zahl der tatsächlich benötigten Plätze.
Warum die Regierung den neuen Zivildienst vorbereitet
Die Bundesregierung beschäftigt sich seit Monaten mit einem möglichen Comeback des Zivildienstes. Für die Planungen ist demnach das von Familienministerin Karin Prien geführte Familienministerium zuständig. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz wird mit dem Vorhaben in Verbindung gebracht. Der neue Zivildienst soll als Ersatz für einen möglichen Wehrdienst dienen. Er richtet sich somit an Männer, die den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen verweigern.
Aktuell besteht allerdings weder eine aktive Wehrpflicht noch ein verpflichtender Zivildienst. Die Regierung bereitet nach eigener Darstellung lediglich die organisatorische Grundlage vor. Damit sollen im Ernstfall ausreichend Einsatzstellen zur Verfügung stehen. Das Ministerium will vermeiden, erst nach einer politischen Entscheidung mit
Falls eine Wehrpflicht erforderlich werde, müsse die Basis für einen modernen Ersatzdienst jedoch bereits vorhanden sein. Nach Angaben des Ministeriums erklärten 22 von 23 befragten Verbänden ihre Bereitschaft zur Mitwirkung. Sie wollen möglichen Wehrdienstverweigerern ein vielfältiges Angebot an Einsatzstellen eröffnen. Nach der Sommerpause 2026 soll das geplante Modell öffentlich vorgestellt werden.
Wann der Pflichtdienst tatsächlich kommen könnte
Ein verbindlicher Einführungstermin für den neuen Zivildienst existiert nicht. Seine Rückkehr hängt unmittelbar von der weiteren Personalentwicklung bei der Bundeswehr ab. Zunächst soll die Bundeswehr versuchen, genügend freiwillige Rekruten zu gewinnen. Gelingt das nicht, könnte der Bundestag eine sogenannte Bedarfswehrpflicht beschließen. Dafür wäre ein neues Gesetz beziehungsweise eine gesetzliche Aktivierung des vorgesehenen Modells erforderlich. Der Zivildienst würde anschließend als Ersatzdienst für anerkannte Wehrdienstverweigerer benötigt.
Nach Informationen der „Bild“ möchte die Unionsfraktion die mögliche Bedarfswehrpflicht Mitte 2027 zur Debatte stellen. Das bedeutet jedoch nicht, dass sie zu diesem Zeitpunkt automatisch eingeführt wird. Zuvor müssten der tatsächliche Personalbedarf der Streitkräfte und die Ergebnisse der freiwilligen Rekrutierung bewertet werden. Anschließend wäre eine politische Mehrheit im Bundestag erforderlich. Die Vorbereitungen des Familienministeriums sind daher noch keine Einberufungsentscheidung.
Mehrere befragte Verbände könnten laut Bericht bereits Anfang 2027 Zivildienstleistende aufnehmen. Ihre Einsatzbereitschaft würde damit früher bestehen als eine mögliche politische Entscheidung. Dieser zeitliche Vorlauf soll einen geordneten Start ermöglichen. Trotzdem bleiben wichtige Einzelheiten offen. Dazu gehören das Auswahlverfahren, die Anerkennung als Wehrdienstverweigerer und die Verteilung auf Einsatzstellen. Auch ein konkreter erster Einberufungsjahrgang wurde bislang nicht benannt.
| Möglicher Zeitpunkt | Geplanter oder denkbarer Schritt |
|---|---|
| Nach der Sommerpause 2026 | Öffentliche Vorstellung des vorbereiteten Zivildienstmodells |
| Anfang 2027 | Viele befragte Verbände könnten einsatzbereit sein |
| Mitte 2027 | Angestrebte Debatte der Unionsfraktion über die Bedarfswehrpflicht |
| Noch ohne Termin | Möglicher Beschluss des Bundestages |
| Erst nach Aktivierung der Wehrpflicht | Einführung eines verpflichtenden Wehrersatzdienstes |
Wer von einem neuen Zivildienst betroffen wäre
Ein neuer Zivildienst würde nach dem dargestellten Modell nicht automatisch für alle jungen Menschen gelten. Betroffen wären voraussichtlich Männer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Pro Jahrgang betrifft diese Altersgruppe derzeit ungefähr 300.000 Männer. Zum Zivildienst kämen jedoch nicht zwangsläufig alle von ihnen. Entscheidend wären der Personalbedarf der Bundeswehr, die konkrete Ausgestaltung der Wehrpflicht und die Zahl der anerkannten Verweigerer.
Wer den Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnt, könnte einen Ersatzdienst in einer zivilen Einrichtung leisten. Das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen ist im Grundgesetz verankert. Ein solcher Antrag bedeutet allerdings nicht, dass damit jede Dienstpflicht entfällt. Bei einer aktiven Wehrpflicht kann an die Stelle des Dienstes mit der Waffe ein Ersatzdienst treten. Genau dafür soll der neue Zivildienst vorbereitet werden.
Frauen wären nach der gegenwärtigen Verfassungslage nicht zu einem Dienst mit der Waffe verpflichtet. Nach den im Bericht genannten Plänen wären sie deshalb auch von diesem Wehrersatzdienst ausgenommen. Das entspricht der früheren Ausgestaltung des Zivildienstes. Ein allgemeines soziales Pflichtjahr für Männer und Frauen wäre davon rechtlich zu unterscheiden. Dafür wären andere gesetzliche und möglicherweise verfassungsrechtliche Grundlagen erforderlich.
Wie groß der neue Zivildienst werden könnte, ist noch unklar. Als historische Vergleichszahl nennt der Bericht das Jahr 2009. Damals gab es in Deutschland 90.514 Zivildienstleistende. Bei einer baldigen Rückkehr der Wehrpflicht wird erneut mit einer Größenordnung von mehreren Zehntausend Dienstleistenden gerechnet. Eine genaue Zahl lässt sich jedoch erst bestimmen, wenn der tatsächliche Bedarf und das Einberufungsmodell feststehen.
Wie lange der Dienst dauern und vergütet werden könnte
Die genaue Dauer des neuen Zivildienstes steht noch nicht fest. Knut Fleckenstein, Vorsitzender des Arbeiter-Samariter-Bundes, spricht sich für mindestens neun Monate aus. Aus seiner Sicht wäre dieser Zeitraum notwendig, damit sich Einarbeitung und Einsatz für die Einrichtungen lohnen. Gerade in Pflege, Rettungsdienst oder sozialer Betreuung benötigen neue Kräfte eine gründliche Einführung. Ein sehr kurzer Pflichtdienst könnte daher einen hohen organisatorischen Aufwand verursachen. Ob die Bundesregierung die Forderung nach neun Monaten übernimmt, ist offen.
Auch die Vergütung gehört zu den ungeklärten Punkten. Fleckenstein fordert eine höhere Bezahlung, falls die Dienstpflicht zurückkehrt. Er verweist dabei auf die steigende Vergütung bei der Bundeswehr. Ein großer Unterschied zwischen dem Sold der Wehrdienstleistenden und der Bezahlung im Zivildienst könnte die Akzeptanz des Ersatzdienstes beeinträchtigen. Außerdem müssten Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegung und Sozialversicherungsfragen geklärt werden. Konkrete Beträge liegen bislang nicht vor.
Die Vergütung hat zudem eine soziale Dimension. Ein Pflichtdienst verschiebt möglicherweise den Beginn einer Ausbildung, eines Studiums oder einer regulären Beschäftigung. Deshalb entscheidet die Bezahlung mit darüber, ob junge Männer während dieser Zeit finanziell selbstständig bleiben können. Wer nicht bei seinen Eltern wohnen kann, hat deutlich höhere laufende Kosten. Ein moderner Zivildienst müsste solche unterschiedlichen Lebenssituationen berücksichtigen. Andernfalls könnten Wehrdienstverweigerer je nach familiärem Hintergrund ungleich belastet werden.
| Offener Punkt | Bisher bekannter Stand |
|---|---|
| Dauer | ASB-Chef Fleckenstein fordert mindestens neun Monate |
| Vergütung | Soll nach Ansicht des ASB angesichts höherer Bundeswehrbezüge steigen |
| Beginn | Kein verbindlicher Starttermin |
| Einsatzumfang | Abhängig vom Bedarf und von der Zahl der Verweigerer |
| Detailregeln | Müssen noch politisch und gesetzlich festgelegt werden |
Wer den neuen Zivildienst bezahlen soll
Die Finanzierung zählt zu den größten offenen Fragen des Vorhabens. Malteser-Geschäftsführer Frank Weber begrüßt zwar die frühzeitigen Vorbereitungen. Zugleich warnt er davor, die Kosten allein den sozialen Trägern aufzubürden. Viele Einrichtungen arbeiten bereits mit knappen Budgets. Zusätzliche Ausgaben für Betreuung, Verwaltung, Schulung, Arbeitskleidung und Unterbringung könnten sie erheblich belasten. Deshalb fordert Weber ein tragfähiges Finanzierungsmodell.
Beim früheren Zivildienst übernahm der Staat laut Bericht ungefähr ein Drittel der Kosten. Rund zwei Drittel entfielen auf die jeweiligen Träger. Diese mussten einen Teil ihrer Ausgaben über die Preise ihrer Angebote an Kunden weitergeben. Bei Pflege- und Sozialleistungen konnten die Kosten damit mittelbar bei den Leistungsempfängern oder Kostenträgern landen. Ob dieses Modell erneut verwendet wird, steht nicht fest. Die beteiligten Verbände verlangen vor einer Einführung klare Zusagen.
Ein neuer Zivildienst verursacht außerdem mehr als reine Personalkosten. Die Einsatzstellen brauchen Fachkräfte, die Zivildienstleistende anleiten und beaufsichtigen. Hinzu kommen Verwaltungsverfahren, Versicherungen und gegebenenfalls notwendige Schulungen. In sensiblen Bereichen dürfen ungelernte Dienstleistende nicht ohne fachliche Begleitung eingesetzt werden. Daher lässt sich der Pflichtdienst nicht automatisch als günstige Lösung für den Personalmangel betrachten.
Gleichzeitig könnten Zivildienstleistende Einrichtungen im Alltag unterstützen. Sie dürfen reguläre Fachkräfte jedoch nicht einfach ersetzen. Besonders in der Pflege, in Krankenhäusern oder im Rettungswesen gelten fachliche und rechtliche Grenzen. Ein solides Finanzierungskonzept müsste deshalb sowohl die Vergütung der Dienstleistenden als auch die Betreuungskosten der Einrichtungen abdecken. Ohne diese Absicherung könnte die grundsätzlich hohe Bereitschaft der Verbände schnell an praktische Grenzen stoßen.
Diese 23 Verbände wurden vom Ministerium befragt
Das Familienministerium hat ein breites Spektrum möglicher Einsatzträger angesprochen. Dazu gehören klassische Wohlfahrtsverbände, Rettungsorganisationen und Krankenhäuser. Außerdem wurden Jugend-, Sport-, Umwelt- und Katastrophenschutzorganisationen einbezogen. Auch internationale und ökologische Freiwilligendienste befinden sich unter den kontaktierten Stellen. Dadurch könnte ein moderner Zivildienst deutlich vielfältiger ausfallen als ein ausschließlich auf Pflegeeinrichtungen konzentriertes Modell.
Nach Ministeriumsangaben signalisierten 22 der 23 Organisationen grundsätzlich ihre Bereitschaft. Welche Organisation nicht zustimmte, geht aus dem Bericht nicht hervor. Ebenso fehlen konkrete Angaben zur Zahl der angebotenen Plätze. Die Bereitschaftserklärung ist daher noch keine verbindliche Zusage für eine bestimmte Kapazität. Dennoch zeigt die Rückmeldung, dass ein großes Trägernetz grundsätzlich denkbar wäre.
Der Arbeiter-Samariter-Bund bewertet den Fragebogen des Ministeriums als sinnvollen ersten Schritt. ASB-Chef Knut Fleckenstein fordert nun weiterführende Gespräche. Nur so könnten Bund und Verbände vorbereitet sein, falls ein sozialer Pflichtdienst tatsächlich eingeführt wird. Die Einsatzfelder könnten von Betreuung und Rettungswesen bis zu Sport, Kultur und Naturschutz reichen. Für jeden Bereich wären jedoch eigene Qualifikationen und Sicherheitsregeln erforderlich.
| Kürzel oder Name | Vollständige Bezeichnung |
|---|---|
| AEJ | Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland |
| ASB | Arbeiter-Samariter-Bund |
| ASC Göttingen | Allgemeiner Sport-Club Göttingen von 1846 e. V. |
| AWO | Arbeiterwohlfahrt |
| BDKJ | Bund der Deutschen Katholischen Jugend |
| BKJ | Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung |
| BUND | Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland |
| Caritas | Deutscher Caritasverband |
| DFV | Deutscher Feuerwehrverband |
| DKG | Deutsche Krankenhausgesellschaft |
| DLRG | Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft |
| DPWV | Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband |
| DRK | Deutsches Rotes Kreuz |
| DSJ | Deutsche Sportjugend |
| Engagement Global | Engagement Global gGmbH |
| FÖF | Förderverein Ökologische Freiwilligendienste e. V. |
| IB | Internationaler Bund |
| Johanniter | Johanniter-Unfall-Hilfe |
| Malteser | Malteser Hilfsdienst |
| NABU | Naturschutzbund Deutschland |
| THW | Technisches Hilfswerk |
| ViDi | Verband internationale Dienste |
| ZWST | Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V. |
Ein bislang wenig beachteter Blickwinkel betrifft die regionale Verteilung der Einsatzplätze. Selbst wenn bundesweit genügend Stellen vorhanden sind, müssen sie dort verfügbar sein, wo die eingezogenen Männer leben. Andernfalls wären Unterkünfte und zusätzliche Fahrtkosten nötig. Zudem unterscheiden sich Stadt und Land erheblich beim Bedarf an Pflege-, Rettungs- und Katastrophenschutzkräften. Ein digitales Verteilungssystem müsste deshalb Qualifikationen, Wohnort, persönliche Härtefälle und den Bedarf der Einrichtungen zusammenführen. Entscheidend ist also nicht nur die Gesamtzahl der Plätze. Ebenso wichtig ist, ob passende Einsatzstellen zur richtigen Zeit am richtigen Ort bereitstehen.
Fazit
Der neue Zivildienst ist noch nicht beschlossen, doch die Vorbereitungen laufen offenbar bereits weit fortgeschritten. Sollte die Bundeswehr zu wenige Freiwillige gewinnen, könnte eine Bedarfswehrpflicht den Ersatzdienst zurückbringen. Betroffen wären vor allem volljährige Männer, die den Dienst an der Waffe verweigern. Viele Verbände wären grundsätzlich bereit, sie aufzunehmen. Vor einer Einführung muss die Regierung jedoch Finanzierung, Vergütung, Dauer und Einsatzregeln klären. Die Vorstellung nach der Sommerpause dürfte zeigen, wie konkret das Comeback wirklich schon geplant ist.