
Bund stoppt Cosco-Einstieg bei Zippel: Warum die Sicherheitsprüfung entscheidet
Der geplante Kauf von 80 Prozent der Hamburger Spedition wird untersagt – trotz Freigabe durch das Kartellamt.
Die Bundesregierung will den geplanten Mehrheitsverkauf des Hamburger Logistikunternehmens Konrad Zippel an die chinesische Reederei Cosco untersagen. Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums begründete den Kabinettsbeschluss am 7. Oktober 2026 mit Sicherheitsbedenken. Der formelle Untersagungsbescheid soll noch erlassen werden. Für die Transaktion ist das ein entscheidender Stopp – obwohl das Bundeskartellamt zuvor aus Wettbewerbssicht keine Einwände hatte.
Was Cosco kaufen wollte
Cosco plante den Erwerb von 80 Prozent der Anteile an Zippel. Die Hamburger Spedition organisiert Transporte von den Seehäfen ins Binnenland, vor allem mit Bahn und Lkw. Damit liegt sie an einer Schnittstelle zwischen Hafenumschlag und Lieferketten in Deutschland. Nach Angaben zum Verfahren beschäftigt das Unternehmen rund 350 Menschen. Für Cosco wäre die Beteiligung eine deutliche Ausweitung seines Einflusses auf den Weitertransport von Containern gewesen.
Der Fall hat einen politischen Hintergrund: Cosco hält bereits 24,99 Prozent am Hamburger Containerterminal Tollerort. Diese Minderheitsbeteiligung wurde nach einer kontroversen Prüfung zugelassen. Bei Zippel ging es dagegen um eine kontrollierende Mehrheit. Die beiden Beteiligungen betreffen unterschiedliche Unternehmen und dürfen nicht als ein einziger Hafenverkauf dargestellt werden.
Warum Kartellamt und Bundesregierung unterschiedlich entscheiden
Das Bundeskartellamt hatte den Zippel-Erwerb im Februar 2026 freigegeben. Sein Verfahren prüft vor allem, ob ein Zusammenschluss den Wettbewerb erheblich behindert. Die Antwort der Bundesregierung auf eine Bundestagsanfrage erläuterte bereits im April, dass sicherheitspolitische Fragen gesondert im außenwirtschaftsrechtlichen Verfahren bewertet werden.
Die Investitionsprüfung des Bundeswirtschaftsministeriums fragt, ob ein ausländischer Unternehmenskauf die öffentliche Ordnung oder Sicherheit beeinträchtigen könnte. Eine wettbewerbsrechtliche Freigabe ist deshalb keine Sicherheitsfreigabe. Laut dem Ministerium können Erwerbe in einem solchen Verfahren beschränkt oder untersagt werden.
Im aktuellen Fall sieht die Bundesregierung nach Darstellung des Ministeriumssprechers die Gefahr, dass eine Cosco-Mehrheit Abhängigkeiten vertieft und die Widerstandsfähigkeit deutscher und europäischer Lieferketten schwächt. Berichte über mögliche Bezüge von Zippel zu Militär- und Bündnislogistik unterstreichen, warum die Transportinfrastruktur geprüft wird. Öffentlich ist jedoch nicht dargelegt, welche konkreten Aufträge oder Daten im Einzelnen ausschlaggebend waren.
Was die Entscheidung für den Handel bedeutet
Der Beschluss ist kein allgemeines Verbot chinesischer Investitionen in Deutschland und keine Sperre für den Warenhandel mit China. Er betrifft einen konkreten geplanten Anteilserwerb. Für Zippel bedeutet er zunächst, dass die Transaktion in der geplanten Form nicht vollzogen werden kann. Welche weiteren Schritte die Beteiligten erwägen, bleibt abzuwarten.
Stand: 7. Oktober 2026. Quellen: Bericht zum Kabinettsbeschluss, Bundeswirtschaftsministerium und Deutscher Bundestag.