EU-Handel mit China: Was Merz und Macron verschärfen wollen

Neues Druckmittel gegen Marktverzerrungen: Welche Regeln gelten, was nur vorgeschlagen ist und was die Handelszahlen zeigen.

Deutschland und Frankreich wollen, dass die EU schneller gegen schwere Verzerrungen im internationalen Handel vorgehen kann. Ein gemeinsamer Vorstoß von Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron richtet den Blick besonders auf das Ungleichgewicht im Handel mit China. Der diskutierte schnelle Ausschluss vom Binnenmarkt ist bislang ein politischer Vorschlag, keine geltende EU-Regel.

Was Berlin und Paris fordern

Vor dem Europäischen Rat am 15. und 16. Oktober 2026 haben Merz und Macron nach Medienberichten ein gemeinsames Papier und ein Schreiben an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen übermittelt. Sie wünschen sich ein zusätzliches Instrument, mit dem die EU bei gravierenden, systematischen Marktverzerrungen rasch reagieren könnte. Als äußerste Maßnahme ist eine vorübergehende Sperre des Zugangs zum EU-Binnenmarkt im Gespräch. Das Papier soll länderneutral formuliert sein; es benennt China nicht ausdrücklich als einziges Ziel.

Für Unternehmen ist der Status entscheidend: Aus dem Vorstoß folgen derzeit keine neuen Einfuhrverbote. Erst ein konkreter Gesetzesvorschlag und das anschließende EU-Verfahren würden festlegen, welche Produkte betroffen wären, wer eine Maßnahme beschließt und welche Nachweise nötig sind.

Wie groß ist das Handelsungleichgewicht mit China?

Eurostat bezifferte die Wareneinfuhren der EU aus China 2025 auf 559,4 Milliarden Euro. Die Warenausfuhren nach China lagen bei 199,6 Milliarden Euro. Daraus ergibt sich ein Defizit von 359,8 Milliarden Euro im Warenhandel. Diese Bilanz beschreibt den Wert der Güterströme; sie misst weder den Handel mit Dienstleistungen noch unmittelbar die Zahl verlorener Arbeitsplätze.

Die Sorge in Berlin und Paris betrifft neben dem Defizit auch industrielle Überkapazitäten, Subventionen und Abhängigkeiten bei wichtigen Vorprodukten und Rohstoffen. Ein pauschaler Blick auf die Handelsbilanz reicht jedoch nicht aus, um unfaire Praktiken bei einer einzelnen Ware nachzuweisen. Dafür braucht die EU Untersuchungen nach ihren Handelsregeln.

Welche Instrumente hat die EU schon?

Die EU kann bereits Antidumping- und Antisubventionsverfahren führen. Nach einer Untersuchung verhängte die Europäische Kommission 2024 Ausgleichszölle auf bestimmte batteriebetriebene Elektroautos aus China. Diese Maßnahme betrifft die untersuchten Fahrzeuge und ist kein allgemeines China-Importverbot.

Außerdem gilt seit Ende 2023 das EU-Instrument gegen wirtschaftlichen Zwang. Es ist für Fälle gedacht, in denen ein Drittstaat die EU oder ein Mitgliedsland mit Handels- oder Investitionsmaßnahmen zu einer politischen Entscheidung drängen will. Nach Prüfung und Gesprächsversuchen sind Gegenmaßnahmen möglich. Das Instrument ist nicht gleichzusetzen mit einer automatischen Reaktion auf ein hohes Handelsdefizit.

Der Industrial Accelerator Act wiederum ist ein Vorschlag der Kommission zur Stärkung europäischer Industrie und Nachfrage nach in Europa hergestellten Technologien. Auch dieser Text ist nicht mit einem bereits geltenden generellen Marktausschluss zu verwechseln.

Was beim EU-Gipfel zu beobachten ist

Entscheidend wird sein, ob die Kommission eine konkrete neue Rechtsgrundlage vorlegt und wie sie Verhältnismäßigkeit, WTO-Regeln sowie mögliche Gegenmaßnahmen von Handelspartnern berücksichtigt. Bis dahin bleibt der Vorstoß ein Signal für eine härtere EU-Handelspolitik – mit noch offenen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen.

Stand: 7. Oktober 2026. Quellen: Eurostat, Europäische Kommission, Rat der EU sowie Bericht zum deutsch-französischen Vorstoß.

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