Marius Borg Høiby bleibt mit Fußfessel auf Skaugum in U-Haft

Vier weitere Wochen Untersuchungshaft: Was nach den Gesprächen mit der Polizei gilt.

Marius Borg Høiby bleibt für weitere vier Wochen in Untersuchungshaft mit elektronischer Fußfessel auf Skaugum. Der Sohn von Mette-Marit hat der Verlängerung zugestimmt. Zuvor hatten seine Verteidigung und die Polizei über Bedingungen für eine mögliche Freilassung gesprochen. Eine vollständige Entlassung ist daraus nicht geworden.

Was wurde im Fall Høiby jetzt entschieden?

Die norwegische Staatsanwaltschaft beantragte eine erneute vierwöchige Verlängerung der Untersuchungshaft. Høiby stimmte dem zu; das Osloer Gericht bestätigte die Fortsetzung. Er hält sich weiterhin unter elektronischer Kontrolle auf dem Anwesen Skaugum auf. Das ist rechtlich eine Form der Untersuchungshaft und keine Freilassung. Über die Entscheidung berichteten unter anderem Aftenposten und Merkur.

Warum kam es nicht zur Freilassung?

Høibys Verteidiger Alexander Greaker teilte mit, es habe Gespräche mit der Polizei über Auflagen für eine mögliche Entlassung gegeben. Sein Mandant halte die vorgeschlagenen Bedingungen für unangemessen und wolle deshalb die bisherige Regelung fortsetzen. Welche einzelnen Bedingungen den Ausschlag gaben, erläuterte der Anwalt nicht. Berichte über ein mögliches Aufenthaltsverbot für Teile Oslos sollten daher nicht als abschließend vereinbarte Auflage verstanden werden.

Die Staatsanwaltschaft geht nach ihrer Darstellung weiterhin von einer Wiederholungsgefahr aus. Das ist die Begründung der Ermittlungsbehörde für die beantragte Fortsetzung der Haft; über ihre Rechtmäßigkeit entscheidet das Gericht.

Fußfessel auf Skaugum: Was bedeutet das?

Høiby darf die Untersuchungshaft seit Juli auf Skaugum statt in einer Gefängniszelle verbringen. Dabei gelten elektronische Überwachung und Beschränkungen seiner Bewegungsfreiheit. Die Unterbringung auf einem Anwesen ändert nichts daran, dass er sich weiter in Haft befindet. Die Unterscheidung ist entscheidend, weil Formulierungen wie „kommt frei“ einen falschen Eindruck vermitteln können. VG dokumentierte im Juli die gerichtlich erlaubte Verlegung auf Skaugum und die fortbestehende Untersuchungshaft.

Wie ist der Stand des Strafverfahrens?

Ein Gericht in Oslo verurteilte Høiby im Juni 2026 in erster Instanz zu vier Jahren Haft, unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen und Gewalt in einer Beziehung. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt. Die Verurteilung ist deshalb noch nicht rechtskräftig. Das Verfahren über die Untersuchungshaft und die Berufung gegen das Strafurteil sind zwei verschiedene Entscheidungen. Die nun beschlossenen vier Wochen sagen nichts über den Ausgang der Berufung aus.

Stand: 6. Oktober 2026. Sollte das Gericht die Haftbedingungen erneut ändern, ist eine neue Entscheidung maßgeblich.

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